Wichtige Mitteilung

für Werkstatt-Beschäftigte zum Grund-Renten-Frei-Betrag

 

Text in Leichter Sprache

 

Diese Information ist für Werkstatt-Beschäftigte wichtig,

die

- Erwerbs-Minderungs-Rente

  und

- Grund-Sicherung

  oder

- Wohn-Geld

bekommen.

 

Erwerbs-Minderungs-Rente bekommen Menschen,

wenn sie wegen einer Krankheit oder Behinderung gar nicht

oder nur ein bisschen arbeiten können.

 

Grund-Sicherung heißt:

Wenn das Geld zum Leben nicht reicht,

können Sie Geld beim Sozial-Amt beantragen.

Das Geld heißt Grund-Sicherung.

Mit der Grund-Sicherung können Sie:

zum Beispiel Ihre Wohnung bezahlen.

Der Antrag wird vom Sozial-Amt geprüft.

 

Wohn-Geld ist Geld für die Miete.

 

Für wen ist der Grund-Renten-Frei-Betrag?

 

Wenn Sie in der Werkstatt arbeiten

und Erwerbs-Minderungs-Rente

und Grund-Sicherung

oder Wohn-Geld

bekommen.

Dann haben Sie vielleicht das Recht auf einen

Grund-Renten-Frei-Betrag.

Man sagt auch:

Frei-Betrag bei der Grund-Rente.

 

Ein Frei-Betrag heißt:

Ein bestimmter Betrag ist frei.

Man darf diesen Betrag behalten.

Das heißt: Man hat mehr Geld.

 

Ab dem 1. Januar 2021 gibt es in Deutschland die Grund-Rente.

Die Grund-Rente ist ein Zuschlag.

Das bedeutet:

Man bekommt Geld zu der Rente dazu.

 

Sie müssen einen Antrag stellen!

 

Für den Grund-Renten-Frei-Betrag müssen Sie einen Antrag stellen.

Der Antrag sollte bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden.

Bis zu diesem Tag können Sie den Frei-Betrag vielleicht noch rückwirkend bekommen.

Das bedeutet:

Wenn Sie Ihren Antrag bis zum 31. Dezember 2022 gestellt haben,

dann bekommen Sie die Grund-Renten-Frei-Beträge

vielleicht von Januar 2022 bis Dezember 2022.

 

Aber auch nach dem 31. Dezember 2022 können Sie Anträge stellen.

Der Frei-Betrag gilt dann aber erst ab dem Monat,

in dem Sie den Antrag stellen.

Erst dann bekommen Sie mehr Geld.

 

Damit das Amt über den Antrag entscheiden kann,

muss es 3 Dinge wissen:

- Bekommen Sie wenig Rente?

- Haben Sie wenig anderes Einkommen?

- Haben Sie 33 Jahre an Grund-Renten-Zeiten erreicht?

 

Grund-Renten-Zeiten sind Jahre,

die die Renten-Versicherung für die Grund-Rente mit-zählen kann.

Zum Beispiel:

Jahre,

in denen man gearbeitet hat,

und Beiträge zur Renten-Versicherung bezahlt hat.

Man braucht davon 33 Jahre für die Grund-Rente.

 

Wo bekomme ich Informationen zum Antrag?

 

Genaue Informationen zur Antrag-Stellung gibt

das Grundsicherungs-Amt

oder

das Wohngeld-Amt,

in der Stadt oder

in der Gemeinde,

in der man wohnt.

 

Für den Landkreis Rotenburg (Wümme) können Sie

auf der Internet-Seite vom Landkreis Rotenburg (Wümme) nachschauen.

 

Ausführliche Informationen in Standard-Sprache finden Sie hier:

www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Leistungen-Gesetzliche-Rentenversicherung/Grundrente/Fragen-und-Antworten-Grundrente/fragen-und-antworten-grundrente-art

 

 

Ansprechpartner:innen für Presseanfragen

Annika Rossow

Medienkommunikation

Postanschrift:
Lebenshilfe Bremervörde/Zeven gGmbH
Industriestraße 2
27432 Bremervörde

 

Telefon: 04761 9948-986

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