LEBENSHILFE Bremervörde/Zeven fordert Tempo bei der Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege

Beteiligung an Aktionstag mit Video

Foto: LEBENSHILFE Bremervörde/Zeven Barrierefrei ans Berufsziel: Das ist für Auszubildende in der Heilerziehungspflege wegen der fehlenden Schulgeldfreiheit derzeit häufig nicht möglich. Deshalb macht auch die LEBENSHILFE Bremervörde/Zeven im Rahmen eines Aktionstages auf das Thema aufmerksam.

Video: LEBENSHILFE Bremervörde/Zeven Der Videobeitrag der LEBENSHILFE Bremervörde/Zeven zum Aktionstag "Tempo machen – Schulgeldfreiheit jetzt."

Die LEBENSHILFE Bremervörde/Zeven macht sich stark für alle Auszubildenden im Bereich Heilerziehungspflege (HEP). Im Rahmen des niedersachsenweiten Aktionstages „Tempo machen – Schulgeldfreiheit jetzt.“ hat das gemeinnützige Unternehmen ein Video erstellt. Damit setzt es sich für die Verankerung der Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege im Nachtragshaushalt des Landes Niedersachsen für das Jahr 2023 ein. „Ich bin für die Schulgeldfreiheit in der Heilerziehungspflege, weil die Schüler-Zahlen stark zurückgehen und Finanzierungslücken da einfach kontraproduktiv sind“, sagt die derzeitige HEP-Auszubildende Alina Tietjen im Video. Mit diesem Statement ist sie nicht allein: Die Unterstützung für die Forderung zieht sich durch die verschiedenen Bereiche der LEBENSHILFE – Mitarbeitende aus Bildung, Wohnen, Werkstatt und Verwaltung sowie Mitglieder des Betriebsrats und auch eine Angehörige machen mit.

Initiiert wurde der Aktionstag am 05. Mai 2022, der parallel zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen stattfindet, vom „Bündnis Heilerziehungspflege“. Diesem gehören verschiedene Verbände und Organisationen an wie der Lebenshilfe Landesverband Niedersachsen e.V., der Dach- und Fachverband der LEBENSHILFE Bremervörde/Zeven. Entsprechende Schulen und Einrichtungen in Niedersachsen sind aufgerufen, den ganzen Tag über verschiedene Aktionen zum Thema durchzuführen.

Heilerziehungspflegende sind interdisziplinäre Fachkräfte, die sowohl sozialpädagogisch ausgebildet sind als auch über pflegerische Kompetenzen verfügen und somit für die Begleitung von Menschen mit Behinderungen besonders wichtig sind. Bei der Ausbildung wechseln sich Unterricht und praktische Arbeit ab. Eine Vergütung ist jedoch nicht vorgeschrieben und hinzukommt: Fachschulen für Heilerziehungspflege in freier Trägerschaft erheben ein Schulgeld von den Auszubildenden, um ihren Betrieb zu finanzieren. Für viele Interessierte ist die Ausbildung deshalb unattraktiv oder unfinanzierbar. Daher fordert das „Bündnis Heilerziehungspflege“, dass das Land den Schulträgern einen Ersatz zahlt, die auf die Erhebung von Schulgeld für die Ausbildung der Heilerziehungspflegenden verzichten. Das ist bereits bei anderen sozialpflegerischen Berufen der Fall bzw. entschieden worden.

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