Ein (Kurz-) Urlaub im „Ostel
MOBILE der Assistenzdienst der Lebenshilfe Bremervörde/ Zeven bietet im Ostel Jugendhotel in Bremervörde für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen Kurzzeiturlaube im Rahmen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege an.
In ruhiger Lage, gelegen in einem kleinen Waldstück liegt das Ostel nur wenige Gehminuten von Stadtkern, vom Natur- und Erlebnispark mit Vörder See und von einer Vielzahl weiterer Freizeitattraktionen entfernt.
Das Ostel verfügt über 122 Betten in 28 hochwertig und zum Teil rollstuhlgerecht und rückenfreundlich ausgestatteten Zimmern. Das Kaminzimmer, die Disco, der Fußballplatz aber auch der große Hotelpark mit Spiel- und Waldsportplatz geben viele Möglichkeiten zum Entspannen, Spielen und Toben.
Mehr Informationen zum Ostel Jugendhotel finden Sie unter: www.ostel.de
Was ist Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege überhaupt?
Das Angebot zielt darauf ab, pflegende Angehörige zeitweise von ihren pflegerischen Aufgaben zu entlasten. Unter Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ist die zeitlich befristete, also nur vorübergehende Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Kinder , Jugendlicher oder Erwachsener mit einer Behinderung zu verstehen.
Es gibt zwei Formen der Möglichkeit die Kurzzeitpflege im „Ostel“ in Anspruch zu nehmen
Die Kurzzeitpflege bei Verhinderung der Pflegeperson ( Verhinderungspflege) und die Kurzzeitpflege , wenn die häusliche Situation vorübergehend nicht gewährleistet oder ausreichend ist.
Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach § 39 SGB XI
Wenn die Pflegeperson verhindert oder aus anderen Gründen (z.B. Erholung, Krankheit) nicht in der Lage ist, hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Verhinderungspflege bis zu 28 Tagen im Jahr. Die Pflegekassen übernehmen hierfür den Betrag von 1510,- € im Jahr.
Wichtig: Diese Form der Finanzierung ist sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene bei der Inanspruchnahme von betreuten Kurzzeiturlauben im Ostel Jugendhotel möglich.
Kurzzeitpflege § 42 SGB XI
( besonders für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren!)
Bisher war die Form und Abrechnung dieses Angebotes nur in dafür vorgesehenen und anerkannten Einrichtungen (in der Regel Einrichtungen der Altenpflege) möglich.
Eine notwendige Angebotsstruktur für Kinder und Jugendliche war nicht vorhanden.
Mit dem Pflegeerweiterungsgesetz ( ab 01.07.2008) besteht nun die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche in „dafür geeigneten Einrichtungen“ die besser auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind, unterzubringen.
Das Angebot der Kurzzeiturlaube im Ostel wird im Rahmen der Abrechnung für Kinder und Jugendliche als geeignetes Angebot durch die Pflegekassen anerkannt.
Wichtig: Die Unterbringung und Abrechnung über den betreuten Kurzzeiturlaub muss grundsätzlich im Vorfeld bei ihrer Pflegekasse beantragt werden.
Wir erbringen keine Behandlungspflege, organisieren dies aber gerne im Vorfeld des Kurzzeiturlaubes.
Einschränkungen des Angebotes
Einschränkungen findet die grundsätzliche Aufnahmebereitschaft wenn:
- die Gruppenzusammensetzung nicht zu bewältigende Probleme mit sich bringt ( z.B. Menschen die die Nähe anderer nicht ertragen können und /oder extrem fremd-autoaggressive Impulse freisetzen),
- wenn der Verdacht einer Suchterkrankung besteht,
- wenn die personelle Ausstattung und / oder pflegerische Sachausstattung sowohl fachlich- qualitativ wie auch quantitativ nicht ausreicht, um den zu betreuenden Personen gerecht zu werden.
beu 04.05.2011