Lebenshilfe Bremervörde/Zeven

 
Informationen zur Verhinderungspflege

Bei einer häuslichen Pflege, die bereits länger als 6 Monate  andauert, ist die Inanspruchnahme einer „Verhinderungspflege“ durch eine Ersatzkraft  nach § 39 SGB XI möglich. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson infolge Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen (z. B. Geburtstage, Gartenarbeit, Arzt-/Friseurbesuche, Kino, Fernsehabend, eigene Erholung) „an der Pflege gehindert ist“. Für die Gewährung der Verhinderungspflege ist es nicht nötig, dass die Pflegeperson abwesend ist. Die Kosten werden jährlich für eine Dauer von bis zu insgesamt 4 Wochen und bis zu einem Höchstbetrag von 1510 € übernommen. Bei der Ersatzkraft kann es sich auch um einen professionellen Pflegedienst oder um Assistenzkräfte qualitätsgesicherter Betreuungs- und Assistenzdienste (z.B. „Mobile“ )handeln. Ist die Ersatzkraft mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert oder lebt sie im gleichen Haushalt, ist die Leistung auf den Betrag des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe begrenzt.                                                                        

Ist die Pflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert, handelt es sich um so genannte „stundenweise Verhinderungspflege“. Dabei wird das Pflegegeld nicht gekürzt und der Zeitraum wird nicht auf die zeitliche Höchstdauer von 28 Tagen angerechnet.

Ein Beispiel: Sie pflegen ihre Tochter mit geistiger Behinderung, möchten aber 2x im Monat an einer Abendveranstaltung teilnehmen. Hier ist die stundenweise Verhinderungspflege eine gute Lösung zur Finanzierung der Betreuungszeit. Sie können bei einem Betrag von 1470 € im Jahr und einem Preis von 15 €  Std. für eine Assistenz- und Betreuungskraft im Rahmen eines qualitätsgesicherten Assistenzdienstes jeden Monat bis zu acht Stunden Betreuung im Rahmen der stundenweisen Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. So können Sie ihre eigene Freizeit gestalten und genießen.    

Ein Antrag auf Gewährung von Verhinderungspflege kann formlos bei der zuständigen, der Krankenkasse angegliederten, Pflegekasse gestellt werden. Unsere Mitarbeiter der „Mobile- Beratungsstelle“ unterstützen Sie hier gerne.

Wenn  Sie nach der Antragstellung eine Kostenzusage erhalten haben, können Sie gerne mit unserem Mitarbeiter der „Mobile- Beratungsstelle“ besprechen, welche Assistenz- und Unterstützungsleistungen Sie mit welchen Mitteln finanzieren. 

Die Lebenshilfe Bremervörde/ Zeven bietet mit „Mobile“ , im Rahmen des „Niedrigschwelligen Angebots“ anerkannter Assistenzdienst, qualitätsgesicherte Betreuungs- und Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen.

Mobile- bringt Bewegung in Ihr Leben!“

 

Bremervörde, 01.08.2008