Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für die Kurzzeitpflege, wenn
- die häusliche Pflege nicht ausreichend oder zeitweise gar nicht sichergestellt werden kann oder
- die optimale Versorgung des Pflegebedürftigen auch in einer teilstationären Einrichtung vorübergehend nicht ausreicht.
Dies kann der Fall sein
- bei einer Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder
- in sonstigen Krisensituationen, die durch Ersatzpflege im häuslichen Bereich nicht überbrückt werden können (zum Beispiel bei kurzfristiger erheblicher Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit, ).
Die Kurzzeitpflege erfolgt in dafür zugelassenen vollstationären Einrichtungen. In begründeten Einzelfällen und bei zu Hause gepflegten Kindern (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) kann die Pflege auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen erfolgen. Dieses ist möglich, wenn die Pflege in einer von den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtungen nicht möglich ist oder nicht zumutbar scheint.
Sie wird für maximal vier Wochen je Kalenderjahr und bis zu einem Höchstbetrag von 1.510 Euro gewährt.
Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege sowie der sozialen Betreuung. Für Unterkunft, Verpflegung und eventuelle Zusatzleistungen müssen Pflegebedürftige selbst aufkommen.
Reichen die finanziellen Mittel hierfür nicht aus, können Sie einen entsprechenden Antrag auf Unterstützung beim zuständigen Sozialamt stellen. Unsere Mitarbeiter in der „Mobile-Beratungsstelle“ helfen gerne beim Ausfüllen der Unterlagen und bei der Antragstellung.
Ein Antrag auf Gewährung von Kurzzeitpflege kann bei der zuständigen, der Krankenkasse angegliederten, Pflegekasse gestellt werden. Unsere Mitarbeiter der „Mobile- Beratungsstelle“ unterstützen Sie hier gerne.
Wenn Sie nach der Antragstellung eine Kostenzusage erhalten haben, können Sie
gerne mit unserem Mitarbeiter der „Mobile- Beratungsstelle“ besprechen, welche
Assistenz- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Kurzzeitpflege Sie mit welchen Mitteln finanzieren.
Die Lebenshilfe Bremervörde/ Zeven bietet im Wohnverbund Plätze zur Kurzzeitpflege an.
„Mobile- bringt Bewegung in Ihr Leben!“
Bremervörde, 01.08.2008