Lebenshilfe Bremervörde/Zeven

 

 

1. Ausführung und Leistungsbeschreibung

Chemischreinigung oder Waschbehandlung werden sachgemäß und schonend ausgeführt. Die Chemischreinigung erfolgt nach der Begriffsbestimmung RAL 990 A 2, die eingesehen werden kann.

Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen.

2. Mängel am Reinigungsgut/ Haftungsausschluss

Es wird keine Verantwortung für Schäden übernommen, die durch die Beschaffenheit des eingelieferten Textilstücks verursacht werden und die nicht durch eine vorherige einfache, fachmännische Warenschau erkennbar waren (zB. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, mitgelieferte Fremdkörper und andere bereits vorhandene, verborgene Mängel), es sei denn, dem Auftragnehmer kann ein Verschulden nachgewiesen werden.

Gleiches gilt für ein Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt chemischreinigungsfähige oder waschbare Materialien enthält, soweit die Textilstücke nicht oder irreführend gekennzeichnet sind und dies für den Auftragnehmer auch nicht durch eine einfache, fachmännische Warenschau erkennbar war.

3. Rücktritt

Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag auf Grund von Bestandteilen des Reinigungsguts, welche zu Schäden führen können, nicht durchführbar ist, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.

Es ist möglich, dass der Auftraggeber einer Änderung des Vertrages hinsichtlich eines Haftungsausschlusses zustimmt und die weitere Bearbeitung des Auftrages daraufhin durchgeführt werden kann.

Im Falle des Rücktritts vom Vertrag hat der Auftraggeber lediglich den Anspruch auf die kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.

4. Rückgabe

Reinigungsstücke sind vom Auftraggeber innerhalb des avisierten Zeitraumes auf dessen Kosten gegen Vorlage des Abholscheins/ Quittung abzuholen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Die Bezahlung hat bei Entgegennahme des Reinigungsstückes durch den Auftragnehmer bzw. spätestens bei Abholung/ Lieferung ohne Abzug zu erfolgen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt die Aushändigung des Reinigungsgutes zu verweigern, wenn begründeter Anlass an der mangelnden Empfangsberechtigung besteht.

Wird das Reinigungsgut nicht innerhalb des avisierten Zeitraums vom Auftraggeber oder einem dazu berechtigten Dritten innerhalb von 3 Monaten, nach vorheriger schriftlicher Aufforderung abgeholt, ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, das Reinigungsgut freihändig zu veräußern. Der Auftraggeber ist dabei auf diese Folgen ausdrücklich hinzuweisen.

Der Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös bleibt unberührt, soweit dieser den Reinigungspreis zuzüglich der Aufbewahrungskosten übersteigt.

5. Preise/ Bezahlung

Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten des Reinigungsbetriebes.

Die Bezahlung ist sofort bei Abholung fällig. Bezahlung mit EC- Karte ist möglich, nicht hingegen mit Kreditkarte oder Scheck.

Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 bzw. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6. Beanstandungen/ Mängelrüge

Bei Rückgabe ist das Reinigungsgut unverzüglich auf etwaige Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind dabei unverzüglich zu rügen. Bei Unklarheiten über die Schadenursache und etwaigen Schadensersatzansprüchen, ist mit beiderseitigem Einverständnis ein vereidigter Sachverständiger für Textilpflege zur Klärung des Streits einzuschalten. Anfallende Kosten für die Durchführung des Sachverständigenverfahrens trägt die unterlegene Partei.

7. Haftung

Soweit der Auftragnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrunde, haftet, kann nur Geldersatz gefordert werden. Der Auftragnehmer haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden erfolgt die Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes.

8. Gerichtsstand

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird Bremervörde als Gerichtsstand vereinbart.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder eine regelungsbedürftige Lücke auftreten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt; die unwirksame Regelung oder Lücke wird durch eine entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt.