Aufnahmebedingungen
Rechtliche Grundlage für die Aufnahme in die Helga-Leinung-Schule - staatlich anerkannte Tagesbildungsstätte sind § 39 ff. und § 53/54 SGB sowie die §§ 162 - 164 NdsSchG.
Das Aufnahmeverfahren gliedert sich in folgende Schritte:
- Wird durch eine sonderpädagogische Überprüfung Förderbedarf im Bereich geistige Entwicklung festgestellt, besteht die Möglichkeit der Aufnahme in die Helga-Leinung-Schule. Weitere Beschulungsmöglichkeiten wären eine Integrationsklasse oder die Förderschule für geistige Entwicklung.
- Die Erziehungsberechtigten stellen einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Kostenträger des Landkreises und fügen die Empfehlung der Landesschulbehörde bei.
- Parallel hierzu beantragen die Erziehungsberechtigten die Aufnahme ihres Kindes in die Helga-Leinung-Schule. Nach der Regelung der Kostenübernahme werden die Schüler aufgenommen.