Verschlechterungen in der Frühförderung nicht hinnehmbar
seit mehreren Monaten wird in den Medien über Veränderungen in der Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder berichtet. Grundlage für diese Berichterstattung sind die Verhandlungen auf Landesebene um eine Landesrahmenempfehlung Frühförderung.
Fachleute haben den Gesetzgeber jahrelang gedrängt, die Frühförderung in Deutschland neu zu gestalten. Die heilpädagogische Frühförderung und die Therapien wie Krankengymnastik, Ergotherapie und Sprachtherapie sollten mit einer interdisziplinären Diagnostik zu einer interdisziplinären Frühförderung umgestaltet werden, in der alle notwendigen Hilfen aus der Hand einer Frühförderstelle erbracht werden können.
Seit über zwei Jahren wird über die neue Interdisziplinäre Frühförderung in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Krankenkassen, der Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege unter der Moderation des Landes in Niedersachsen verhandelt.
Nun liegt ein Vermittlungsvorschlag vor, der von uns nicht mitgetragen werden kann.
- Die Anzahl der Frühfördereinheiten pro Kind inklusive therapeutischer Frühförderung mit 48 Einheiten pro Jahr reicht nicht aus.
- Die Kürzung der Fördereinheit von 150 Minuten auf 110 Minuten wird besonders der Hausfrühförderung nicht gerecht (30 Minuten Fahrzeit gestrichen).
- Die Kürzung bei der Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik. Eine umfassende Diagnostik muss jährlich stattfinden.Wir wissen, dass eine Vielzahl von Kindern bis zu zwei heilpädagogische Frühfördereinheiten und weitere therapeutische Frühfördereinheiten jede Woche benötigen.
Wir sind der Auffassung, dass es besser ist, die vorhandene heilpädagogische Frühförderung weiter auszubauen, als sie durch eine für die Kinder und Eltern schlechtere Regelung zu ersetzen. Im Moment sehen wir allerdings keine Möglichkeit, kurzfristig eine Verbesserung des vorliegenden Vermittlungsvorschlages zu erreichen.
Vertrauen Sie sich deshalb bis auf weiteres Ihren örtlichen Fachkräften der heilpädagogischen Frühförderung an. Sie werden in bewährter Weise Ihrem Kind und Ihnen bei Ihren Fragen zur Seite stehen.
dn 27.02.2008
Kürzung der Frühförderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Frau Ministerin Ross-Luttmann hat Ihr Schreiben vom 10.12.07 vorgelegen und sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Ihren Befürchtungen, dass der Frühförderung massive Einsparungen drohen, kann ich entgegentreten. Im Einzelnen:
Es ist nicht beabsichtigt, die derzeit stattfindenden Hilfen im Bereich der pädagogischen Frühförderung einzuschränken oder zu kürzen. Dies ist auch seitens des Landes nicht ohne weiteres möglich, weil die ambulante Frühförderung in die Zuständigkeit der Kommunen fällt. Hier liegen keine Hinweise darauf vor, dass die Kommunen kürzen wollen.
Möglicherweise hat die Berichterstattung über die Verhandlungen für eine Interdisziplinäre Frühförderung auch bei Ihnen zu Verunsicherungen geführt. Ich stimme Ihnen zu, dass diese Verhandlungen schwierig waren und sind. Dieses ist ein bundesweiter Tatbestand: bisher ist es bundesweit nur ganz vereinzelt zu Vereinbarungen nach der neuen Gesetzeslage gekommen. Dies hat sicherlich auch seine Ursache darin, dass es um die Einführung einer zusätzlichen, neuen Leistung geht. Zukünftig sollen behinderte Kinder und ihre Familien Diagnostik und Therapieangebote „aus einer Hand“ erhalten. Von der Einführung dieser neuen Leistung erhoffe ich mir einen Qualitätszuwachs und Synergieeffekte, die in erster Linie den Kindern mit Behinderung und ihren Eltern zugute kommen werden.Dementsprechend schwierig war auch die Behandlung der Einzelpunkte. So sind z. B. seitens der Leistungsanbieter keine konkreten Daten zur durchschnittlichen Zahl tatsächlich erbrachter heilpädagogischer Fördereinheiten zur Verfügung gestellt worden. Insoweit danke ich Ihnen für Ihre Mitteilung, dass bei Ihnen die Größenordnung bei 48 bis 50 Fördereinheiten liegt.Soweit auch die Rahmenempfehlung von 48 Fördereinheiten spricht, ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um einen rechnerischen Durchschnitt handelt, der im Einzelfall über- oder unterschritten werden kann. Eine Höchstgrenze an Fördereinheiten wird mit der zukünftigen Landesrahmenempfehlung (LRE) in keinem Fall festgelegt.
Da es sich um die Einführung einer neuen Leistung handelt, kann es auch im eigentlichen Sinne keine Streichung der Fahrtkosten und Fahrtzeiten geben. In den Verhandlungen sind bezüglich einer berechneten Quartalspauschale pro Kind durchaus auch mögliche Fahrtkosten und Fahrtzeiten berücksichtigt worden. Es obliegt den Trägern solcher Einrichtungen, inwieweit durch organisatorische Maßnahmen eine möglichst effiziente und auch flächendeckende Frühförderung durchgeführt werden kann.
Von besonderer Bedeutung ist aber folgendes: Verhandelt wird eine Rahmenempfehlung. Diese ist hinsichtlich des Anteils der heilpädagogischen Frühförderung vor Ort mit den Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) durch Vereinbarungen mit den Leistungsanbietern noch auszufüllen. Vorgesehen ist, durch eine entsprechende Öffnungsklausel in der LRE ausdrücklich die Möglichkeit zu eröffnen, regionale Besonderheiten und Strukturen, z. B. bei der Vergütung für heilpädagogische Leistungen in den vor Ort zu schließenden Vereinbarungen zu berücksichtigen.
Im Übrigen ist ein Bestandteil des von Ihnen angesprochenen Vermittlungsvorschlages auch, dass in einer dreijährigen ergebnisoffenen Erprobungs- und Evaluationsphase erforderliche Daten und Erfahrungen gesammelt werden sollen, um nach Abschluss der Auswertung Aussagen darüber treffen zu können, wo sich das System bewährt hat und an welchen Stellen ggf. Modifikationen erforderlich sind.
An den Verhandlungen beteiligt sind die Kostenträger (Kommunen und Krankenkassen), die diese neue Leistung finanzieren werden. Naturgemäß sind in solchen Verhandlungen Kompromisse zwischen den Leistungsanbietern und den Kostenträgern erforderlich. Das Land hat in diesem Einigungsprozess eine moderierende Rolle. Den Umstand, dass ein Spitzenverband der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege seit September 2007 sich nicht mehr an den Verhandlungen beteiligt, bedauere ich sehr. Gleichwohl weise ich darauf hin, dass die anderen Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege weiterhin an der Erarbeitung der Landensrahmenempfehlung mitwirken.
Ich hoffe, dass ich durch die Informationen dazu beitragen kann, Ihre Sorgen abzubauen. Die Landesregierung möchte die Komplexleistung für die Kinder mit Behinderung und ihren Familien umsetzen und sieht darin ein wesentliches Mittel der Prävention, das auch bestehende Strukturen der Frühförderung in Niedersachsen aufbauen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Dr. Lembeck
Noch kurz vor Jahresende hat die Lebenshilfe sich mit einem offenen Brief an die niedersächsische Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Frau Mechthild Ross-Luttman gewandt. Darin wendet sie sich gegen einen drohenden Qualitätsverlust in der Frühförderung. 412 Unterschriften, gesammelt u.A. beim Weihnachtsbasar der Heilpädagogischen Kindertagesstätte und der Helga-Leinung-Schule (anerkannte Tagesbildungsstätte) sollen dem Brief Nachdruck verleihen.
Im folgenden der Wortlaut:
Bremervörde, 10.12.2007
Sehr geehrte Frau Ross-Luttmann,
wir wenden uns heute in großer Sorge um den Bestand unserer Frühförderstelle der Lebenshilfe Bremervörde/Zeven an Sie.
Mit großer Freude verfolgen wir Ihr Engagement für das Programm "Familien mit Zukunft" und unterstützen alle professionellen und auch ehrenamtlichen Bemühungen, Familien eine familienfreundliche Infrastruktur und gute Kinderbetreuungsangebote zu sichern.
Seit über 30 Jahren arbeiten wir im Rahmen der mobilen heilpädagogischen Frühförderung im Altkreis Bremervörde engagiert und erfolgreich mit Familien, die mit entwicklungsverzögerten oder behinderten Kindern im Vorschulbereich leben.
Durch die schwierigen Verhandlungen über eine Landesrahmenempfehlung zur Umsetzung der Frühförderverordnung über die Einführung der Komplexleistung als interdisziplinäre Leistung sehen wir den Bestand unserer Arbeit gefährdet. Wir möchten die inhaltlichen Forderungen des Gesetzes gerne umsetzen, könnten auch die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, sehen aber in dem Vermittlungsvorschlag des Niedersächsischen Sozialmilisteriums unsere Arbeit im Kern bedroht:
Die dramatische Absenkung der Anzahl der Fördereinheiten je Kind im Jahr verhindert eine kontinuierliche Betreuung der Kinder in den Familien. 48 Fördereinheiten sollen künftig alle heilpädagogischen und therapeutischen Maßnahmen abdecken. (bisher erhalten unsere Kinder 48 - 50 Fördereinheiten heilpädagogischer Leistungen im Jahr).
Die drastische Kürzung der Kostensätze für heilpädagogische Fördereinheiten um über 25 % und dort im Wesentlichen die Streichung der Fahrzeiten in die Eltenhäuser der Kinder bedeuten das Aus für die mobile Arbeit. In unserem flächenmäßig großen Landkreis kann nur ein mobiles Angebot den Bedarf decken.
Wir fordern 15 Fördereinheiten heilpädagogische und therapeutische Einheiten in einem Quartal, keine Streichung der Fahrtkosten und Fahrzeiten. Die für die Förder- und Bedhandlungsplanung notwendige Diagnostik muß finanziell auskömmlich ausgtestattet werden
Wir hoffen auf ihr Verständnis und Ihre Unterstützung unseres Anliegens und legen Unterschriftenlisten zur Verdeutlichung unserer Sorge und unseres Protest bei.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies-Peters-Thoden
Frühförderung