Informationen zu finanziellen Hilfen
Für Bildungsmaßnahmen und Kurzzeitaufenthalten bestehen unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Finanzierungshilfen.
- Verhinderungspflege nach §39 SGB XI - kann bis zu 4 Wochen im Jahr und bis zu einem Höchstbetrag von 1510 € in Anspruch genommen werden. Diese Form bietet sich bei der Kurzzeitbetreuung an. Die Anträge werden an die Pflegekasse, die bei der zuständigen Krankenkasse angegliedert ist, gerichtet.
- Eingliederungshilfe nach § 55 SGB XII - Das Persönliche Bugdet ist eine Form der Eingliederungshilfe. Es sichert den individuellen Unterstützungsbedarf, z. B. zur Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben. Anträge sind beim Sozialhilfeträger zu stellen.
- Pflegeleistungsergänzungsgesetz(PflEG) nach § 45a SGB XI - ermöglicht seit dem 1. Juli 2008 zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von max. 2400.- € jährlich. Die Höhe des Anspruchs wird von der Pflegekasse jeweils geprüft.
- Einmalige Bedarfe nach § 31 1.3 SGB XII - Beihilfemöglichkeiten für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Nähere Auskünfte erteilt der Sozialhilfeträger
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Ratgeber unseres Vereins.