In den ersten Monaten des Jahres berichteten die Medien verstärkt über die Ausbreitung der Vogelgrippe.
Die ersten Fälle von Vogelgrippe (H5N1 Virus) sind in Asien und der Türkei aufgetreten. Dort haben sich außer den Vögeln auch Menschen infiziert und sind zum Teil daran verstorben. Seit dem 17. Februar 2006 gilt in Deutschland eine Stallpflicht für Nutzgeflügel, da auch hier erste Fälle von Vogelgrippe aufgetreten sind. Auf der Insel Rügen haben Zugvögel, die aus ihrem südlichen Winterquartier zurückkommen die Vogelgrippe eingeschleppt und mehrere Schwäne sind an der Vogelgrippe verendet.
Die Stallpflicht für Nutzgeflügel soll ein Übergreifen des Virus auf das Mastgeflügel verhindern. Bisher sind keine Infizierungen bei Mastgeflügel vorgekommen, d. h. wir können immer noch ohne Bedenken Geflügelprodukte wie z. B. Wurst oder Hähnchen essen. Allerdings sollte man um ganz sicher zu gehen keine rohen Eier, kein rohes Geflügelfleisch essen und keine Vögel anfassen. Wenn man mit dem Kot der kranken Vögel in Berührung kommt, kann man sich anstecken.
Marina Stelling
